Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde

20. 05. 2011
Gesetze: § 67 ASGG
Schlagworte: Sozialrecht, Verzicht auf die Bescheidklage

In seinem Beschluss vom 26.07.2007 zur GZ 10 ObS 135/06k hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob der Versicherte im Verfahren in Sozialrechtssachen auf die Erhebung der Bescheidklage rechtswirksam verzichten kann:
OGH: Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at