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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG – zur Frage des Ausbildungskostenrückersatzes bei saisonbedingt unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird

01. 10. 2019
Gesetze:   § 2d AVRAG
Schlagworte: Ausbildungskostenrückersatz, saisonbedingt unterbrochenes Arbeitsverhältnis, Kündigung

 
GZ 9 ObA 35/19s, 23.07.2019
 
OGH: Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird. Da die Beklagte den streitgegenständlichen Lohnabzug für den Ersatz der Ausbildungskosten danach zu Unrecht vornahm, besteht der – der Höhe nach nicht mehr strittige – Klagsanspruch zu Recht.
 
 

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