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Zivilrecht

OGH: Zur Haftungsteilung bei kumulativer Konkurrenz von vertragswidrigem Verhalten des Schädigers und einem in die Sphäre des Geschädigten fallenden Zufalls

Der OGH judiziert in stRsp, dass bei Konkurrenz eines dem Geschädigten zurechenbaren Zufalls mit einem Haftungsgrund in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 1304 ABGB eine Schadensteilung, im Zweifel auf der Basis von 50:50, vorzunehmen ist

01. 10. 2019
Gesetze:   § 1301 ABGB, § 1302 ABGB, § 1304 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, kumulative Konkurrenz von vertragswidrigem Verhalten des Schädigers und einem in die Sphäre des Geschädigten fallenden Zufalls, Haftungsteilung

 
GZ 4 Ob 75/19m, 22.08.2019
 
OGH: Der OGH judiziert in stRsp, dass bei Konkurrenz eines dem Geschädigten zurechenbaren Zufalls mit einem Haftungsgrund in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 1304 ABGB eine Schadensteilung, im Zweifel auf der Basis von 50:50, vorzunehmen ist. Diese Auffassung wird auch von der Lehre geteilt.
 
 

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