Home

Zivilrecht

OGH: Unleidliches Verhalten iSd § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG

Die Ansicht der Vorinstanzen, dass die Beklagte das – ohne nachvollziehbaren Anlass – erfolgte aggressive Auftreten ihres Ehemanns, nach dem Mitarbeiter der Klägerin nicht mehr allein das Bestandobjekt betraten, als unleidliches Verhalten iSd § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG zu vertreten hat, hält sich im Rahmen der dafür maßgeblichen Judikaturgrundsätze; einer näheren Erforschung des im Haus üblichen Umgangstons bedarf es dazu nicht

24. 09. 2019
Gesetze:   § 30 MRG
Schlagworte: Mietrecht, Kündigung, unleidliches Verhalten

 
GZ 7 Ob 111/19b, 28.08.2019
 
OGH: Die Ansicht der Vorinstanzen, dass die Beklagte das – ohne nachvollziehbaren Anlass – erfolgte aggressive Auftreten ihres Ehemanns, nach dem Mitarbeiter der Klägerin nicht mehr allein das Bestandobjekt betraten, als unleidliches Verhalten iSd § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG zu vertreten hat, hält sich im Rahmen der dafür maßgeblichen Judikaturgrundsätze. Einer näheren Erforschung des im Haus üblichen Umgangstons bedarf es dazu nicht.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at