Die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages bewirkt nicht den Wegfall der Rechtskraft des Bescheides, dessen Verfahren wieder aufgenommen werden soll
GZ Ra 2019/07/0072, 30.07.2019
VwGH: Die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages bewirkt nicht den Wegfall der Rechtskraft des Bescheides, dessen Verfahren wieder aufgenommen werden soll.