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Fremdenrecht

VwGH: § 18 AsylG 2005 – zum Ermittlungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf eine fallbezogene Überprüfung des Vorbringens des Asylwerbers durch Recherche im Herkunftsstaat besteht nicht; die Beurteilung dieser Notwendigkeit obliegt der ermittelnden Behörde

01. 09. 2019
Gesetze:   § 18 AsylG 2005, § 46 AVG
Schlagworte: Ermittlungsverfahren, Nachforschungen, von Amts wegen, Notwendigkeit

 
GZ Ra 2018/01/0379, 19.06.2019
 
VwGH: Soweit die Revision eine Verletzung der Ermittlungspflicht durch das BVwG behauptet, weil dieses keine Nachforschungen zum Schulbesuch der zweit- und drittrevisionswerbenden Parteien in einer katholischen Schule durchgeführt habe, ist auf die stRsp des VwGH zu verweisen, wonach ein allgemeines Recht auf Einzelfallprüfung durch Recherche in der Heimat nicht besteht. Die Beurteilung dieser Notwendigkeit obliegt der ermittelnden Behörde.
 
 

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