Ein allgemeines Recht auf eine fallbezogene Überprüfung des Vorbringens des Asylwerbers durch Recherche im Herkunftsstaat besteht nicht; die Beurteilung dieser Notwendigkeit obliegt der ermittelnden Behörde
GZ Ra 2018/01/0379, 19.06.2019
VwGH: Soweit die Revision eine Verletzung der Ermittlungspflicht durch das BVwG behauptet, weil dieses keine Nachforschungen zum Schulbesuch der zweit- und drittrevisionswerbenden Parteien in einer katholischen Schule durchgeführt habe, ist auf die stRsp des VwGH zu verweisen, wonach ein allgemeines Recht auf Einzelfallprüfung durch Recherche in der Heimat nicht besteht. Die Beurteilung dieser Notwendigkeit obliegt der ermittelnden Behörde.