Home

Fremdenrecht

VwGH: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Studierender" gem § 64 Abs 3 NAG 2005 (aF)

Eine unterbliebene Berücksichtigung der im mittlerweile abgelaufenen Studienjahr abgeschlossenen Prüfungen kann für sich allein im Verfahren betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gem § 64 Abs 1 und 3 NAG 2005 (aF) eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG nicht rechtfertigen

25. 08. 2019
Gesetze:   § 64 NAG 2005, § 28 VwGVG
Schlagworte: Studierender, Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Verwaltungsgericht, kassatorische Entscheidung

 
GZ Ra 2018/22/0058, 17.06.2019
 
VwGH: Eine unterbliebene Berücksichtigung der im mittlerweile abgelaufenen Studienjahr abgeschlossenen Prüfungen kann für sich allein im Verfahren betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gem § 64 Abs 1 und 3 NAG 2005 (aF) eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG nicht rechtfertigen.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at