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Verfahrensrecht

VwGH: Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist

Ein Antrag, der erkennbar auf eine Verlängerung der Revisionsfrist abzielt, ist schon deshalb zurückzuweisen, weil die Frist zur Erhebung einer Revision nicht erstreckbar und ein darauf abzielender Antrag unzulässig ist

18. 08. 2019
Gesetze:   § 26 VwGG
Schlagworte: Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist

 
GZ So 2019/10/0002, 25.06.2019
 
VwGH: Die Frist zur Erhebung einer Revision ist nicht erstreckbar; ein darauf abzielender Antrag ist unzulässig.
 
Der vorliegende Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Revision war daher als unzulässig zurückzuweisen.
 
 

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