Home

Verfahrensrecht

VwGH: Verwaltungsgericht – Verletzung des Parteiengehörs

Hat das VwG keine weiteren Ermittlungen vorgenommen oder neue Tatsachen eingeführt, war es nicht gehalten, neuerlich Parteiengehör einzuräumen

18. 08. 2019
Gesetze:   § 37 AVG, § 45 AVG
Schlagworte: Parteiengehör, Verwaltungsgericht

 
GZ Ra 2019/19/0144, 25.06.2019
 
VwGH: Was den Vorwurf der Verletzung des Parteiengehörs anbelangt, ist nicht zu erkennen, dass das BVwG weitere Ermittlungen vorgenommen oder neue Tatsachen eingeführt hätte, sodass es nicht gehalten war, neuerlich Parteiengehör einzuräumen.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at