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Strafrecht

OGH: Autodiebstahl durch Verlängerung der Funksignale von Keyless-Go-Systemen mittels „Funkstreckenverlängerer“

Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen

30. 07. 2019
Gesetze:   § 129 StGB
Schlagworte: Diebstahl, Autodiebstahl, Keyless-Go-Systeme, Funkstreckenverlängerer

 
GZ 11 Os 8/19i, 02.04.2019
 
OGH: Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen.
 
 

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