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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH

Die gem § 42 Abs 3 VwGG mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH bedeutet, dass das Erkenntnis des VwG, mit dem der Aussetzungsbescheid der belBeh aufgehoben wurde, im Nachhinein so zu betrachten ist, als wäre es von Anfang an nicht erlassen worden; dies hat (im Revisionsfall) zur Folge, dass der Bescheid der belBeh betreffend die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens seit seiner Erlassung dem Rechtsbestand angehört; das Verfahren über die Vorstellung des Revisionswerbers ist somit seit der Erlassung dieses Bescheides bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt

20. 07. 2019
Gesetze:   § 42 VwGG, § 38 AVG
Schlagworte: Aufhebendes Erkenntnis des VwGH, Gestaltungswirkung

 
GZ Ra 2018/11/0249, 04.04.2019
 
VwGH: Die gem § 42 Abs 3 VwGG mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH bedeutet, dass das Erkenntnis des VwG vom 30. August 2018 im Nachhinein so zu betrachten ist, als wäre es von Anfang an nicht erlassen worden. Dies hat zur Folge, dass der Bescheid der belBeh vom 3. Mai 2018 betreffend die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens seit seiner Erlassung dem Rechtsbestand angehört. Das Verfahren über die Vorstellung des Revisionswerbers ist somit seit der Erlassung dieses Bescheides bis zum rechtskräftigen Abschluss des erwähnten Strafverfahrens ausgesetzt.
 
 

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