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Zivilrecht

OGH: Zur Wirksamkeit einer Abtretung von Rückabwicklungsansprüchen aufgrund eines Rücktritts nach § 165a VersVG nach Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags

Hat ein Versicherungsnehmer seinem Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits sämtliche Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so sind davon auch Rückforderungsansprüche nach einem ex tunc wirkenden Vertragsrücktritt nach § 165a VersVG umfasst

15. 07. 2019
Gesetze:   §§ 1392 ff ABGB, § 1393 ABGB, § 165a VersVG aF
Schlagworte: Zession, Versicherungsvertragsrecht, Lebensversicherungsvertrag, Kündigung, Rückabwicklungsansprüche

 
GZ 7 Ob 53/19y, 29.05.2019
 
OGH: Hat ein Versicherungsnehmer seinem Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits sämtliche Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so sind davon auch Rückforderungsansprüche nach einem ex tunc wirkenden Vertragsrücktritt nach § 165a VersVG umfasst.
 
 

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