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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob der Verkauf einer Liegenschaft, auf der der Betroffene wohnt, auch schon dann genehmigt werden darf, wenn der Betroffene noch über keine andere Wohnmöglichkeit verfügt

Ist im Fall einer dauerhaften Änderung des Wohnorts des Betroffenen sowohl eine rechtsgeschäftliche Auflassung des bisherigen Haushalts als auch eine rechtsgeschäftliche Begründung eines neuen Haushalts erforderlich, so darf ein Rechtsgeschäft über die Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Befriedigung des aktuellen Wohnbedürfnisses des Betroffenen dient, nicht vor dem Abschluss eines (aufschiebend bedingt geschlossenen) Vertrags (bzw vor einem unabänderlichen Vertragsentwurf verbunden mit einer Abschlusszusage) über die Begründung des neuen Haushalts genehmigt werden

08. 07. 2019
Gesetze:   § 257 ABGB, § 258 ABGB
Schlagworte: Erwachsenenvertreter, dauerhafte Änderung des Wohnorts des Betroffenen, Vermögenssorge, Verkauf einer Liegenschaft

 
GZ 4 Ob 46/19x, 25.04.2019
 
OGH: Ist im Fall einer dauerhaften Änderung des Wohnorts des Betroffenen sowohl eine rechtsgeschäftliche Auflassung des bisherigen Haushalts als auch eine rechtsgeschäftliche Begründung eines neuen Haushalts erforderlich, so darf ein Rechtsgeschäft über die Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Befriedigung des aktuellen Wohnbedürfnisses des Betroffenen dient, nicht vor dem Abschluss eines (aufschiebend bedingt geschlossenen) Vertrags (bzw vor einem unabänderlichen Vertragsentwurf verbunden mit einer Abschlusszusage) über die Begründung des neuen Haushalts genehmigt werden.
 
 

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