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Wirtschaftsrecht

VwGH: Ausscheiden von Angeboten durch Sektorenauftraggeber im Unterschwellenbereich

Ein Sektorenauftraggeber kann im Unterschwellenbereich gem § 269 Abs 2 BVergG 2006 Angebote aus den in Abs 1 leg cit genannten Gründen ausscheiden, muss dies aber nicht tun

30. 06. 2019
Gesetze:   § 269 BVergG 2006
Schlagworte: Vergaberecht, Sektorenauftraggeber, Unterschwellenbereich, Ausscheiden von Angeboten

 
GZ Ra 2016/04/0103, 27.02.2019
 
VwGH: Ein Sektorenauftraggeber kann im Unterschwellenbereich gem § 269 Abs 2 BVergG 2006 Angebote aus den in Abs 1 leg cit genannten Gründen ausscheiden, muss dies aber nicht tun.
 
 

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