In seinem Beschluss vom 10.07.2007 zur GZ 4 Ob 103/07m hat sich der OGH mit dem Unternehmenskennzeichen iSd § 9 UWG befasst:
OGH: Das Recht, ein Unternehmenskennzeichen zu führen und andere von seinem Gebrauch auszuschließen, verlangt seine Verknüpfung mit einem bestehenden lebenden Unternehmen, weil andernfalls ein Unternehmenskennzeichen, das rechtlich geschützt werden könnte, nicht mehr vorhanden ist.