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Verfahrensrecht

VwGH: Überlange Verfahrensdauer

Von der Dauer des Verfahrens hängt die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses nicht ab; Verzögerungen im Verfahren vor dem BVwG wären vielmehr mit Säumnisbeschwerde geltend zu machen gewesen

16. 06. 2019
Gesetze:   Art 130 B-VG, § 8 VwGVG, § 73 AVG, Art 6 EMRK
Schlagworte: Überlange Verfahrensdauer, Säumnisbeschwerde

 
GZ Ra 2019/08/0027, 21.02.2019
 
Der Revisionswerber bringt vor, dass die lange Dauer des Verfahrens im Widerspruch zu seinem Recht auf Entscheidung in einem fairen Verfahren innerhalb angemessener Frist nach Art 6 EMRK stehe.
 
VwGH: Von der Dauer des Verfahrens hängt die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses nicht ab. Verzögerungen im Verfahren vor dem BVwG wären vielmehr mit Säumnisbeschwerde geltend zu machen gewesen.
 
 

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