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Verfahrensrecht

OGH: Dem Vater im Unterhaltsverfahren beigegebener Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer auch für Verfahren iZm Unterhaltsvorschusserhöhung zuständig?

Die im Unterhaltsverfahren bewilligte Verfahrenshilfe gilt nicht für das Verfahren über die Erhöhung von Unterhaltsvorschüssen

03. 06. 2019
Gesetze:   § 64 ZPO, § 231 ABGB, § 19 UVG
Schlagworte: Verfahrenshilfe, Familienrecht, Kindesunterhalt, Unterhaltsverfahren, Erhöhung des Unterhaltsvorschusses

 
GZ 10 Ob 18/19y, 26.03.2019
 
OGH: Hier wurde dem Vater im Unterhaltsverfahren vom Erstgericht mit Beschluss vom 3. 2. 2017 die Verfahrenshilfe bewilligt und der auch nunmehr einschreitende Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer beigegeben. Dieser Beschluss wirkt jedoch nicht für das nunmehrige Verfahren über die Erhöhung von Unterhaltsvorschüssen.
 
 

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