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Verfahrensrecht

VwGH: § 26 VwGG – Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist

Ein Antrag, der erkennbar auf eine Verlängerung der Revisionsfrist abzielt, ist schon deshalb zurückzuweisen, weil die Frist zur Erhebung einer Revision nicht erstreckbar und ein darauf abzielender Antrag unzulässig ist

02. 06. 2019
Gesetze:   § 26 VwGG
Schlagworte: Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist

 
GZ Ra 2018/10/0202, 04.04.2019
 
VwGH: Ein Antrag, der erkennbar auf eine Verlängerung der Revisionsfrist abzielt, ist schon deshalb zurückzuweisen, weil die Frist zur Erhebung einer Revision nicht erstreckbar und ein darauf abzielender Antrag unzulässig ist.
 
 

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