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Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob eine Nachtragsverteilung noch angeordnet werden darf, wenn seit dem Bekanntwerden eines verheimlichten Massebestandteils mehr als sechs Jahre verstrichen sind und das Gericht in diesem Zeitraum nie einen Anlass zur Verfahrenseinleitung erblickt hatte

Die IO enthält keine Bestimmung, die eine das Gericht bindende Höchstfrist für die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens setzt; es besteht auch kein schutzwürdiges Vertrauen des Schuldners darauf, dass ein zur Masse gehörender, aber verheimlichter Vermögensgegenstand nicht mehr entdeckt werden wird

27. 05. 2019
Gesetze:   § 138 IO, § 185 IO
Schlagworte: Insolvenzverfahren, Nachtragsverteilung, verheimlichter Massebestandteil, Höchstfrist

 
GZ 8 Ob 93/18m, 26.02.2019
 
OGH: Die IO enthält keine Bestimmung, die eine das Gericht bindende Höchstfrist für die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens setzt: Es besteht auch kein schutzwürdiges Vertrauen des Schuldners darauf, dass ein zur Masse gehörender, aber verheimlichter Vermögensgegenstand nicht mehr entdeckt werden wird.
 
 

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