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Wirtschaftsrecht

OGH: Überprüfung der Barabfindung iZm Umwandlung – zur Frage, ob ein gemeinsamer Vertreter nach § 244 iVm §§ 234b, 225f AktG vorzeitig abberufen werden kann

Ein gemeinsamer Vertreter im Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung ist bei Wegfall der Notwendigkeit einer gemeinsamen Vertretung abzuberufen

20. 05. 2019
Gesetze:   § 225f AktG, § 244 AktG, § 234b AktG
Schlagworte: Gesellschaftsrecht, AG, Umwandlung, gemeinsamer Vertreter, Überprüfung der Barabfindung

 
GZ 6 Ob 42/19y, 21.03.2019
 
OGH: Aus 6 Ob 170/01w ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass ein gemeinsamer Vertreter im Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung (dort im Gefolge einer nicht verhältniswahrenden Abspaltung zur Neugründung) bei Wegfall der Notwendigkeit einer gemeinsamen Vertretung abzuberufen ist. Dort hatte die Antragsgegnerin behauptet, alle Widerspruchsaktionäre wären dem Vergleich vor dem Gremium beigetreten, befriedigt worden und hätten auf weitere Ansprüche wie auch auf die weitere Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters verzichtet. Da dazu Feststellungen fehlten, hielt der Senat eine Verfahrensergänzung für erforderlich.
 
Diese Wertungen gelten auch im vorliegenden Fall. Wenngleich sich das Rekursgericht nicht auf die zitierte Entscheidung gestützt hat, steht seine dargestellte Rechtsansicht im Aufhebungsbeschluss im ersten Rechtsgang damit im Ergebnis im Einklang.
 
 

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