Mangels Definition einer Kleingarage in den maßgebenden Rechtsvorschriften (OÖ BauTG) ist auf den fachlichen Sprachgebrauch zurückzugreifen, nach dem eine Garage mit einer Nutzfläche bis zu 100 m2 als "Kleingarage" anzusehen ist.
GZ Ra 2018/05/0217, 26.03.2019
VwGH: Mangels Definition einer Kleingarage in den maßgebenden Rechtsvorschriften (OÖ BauTG) ist auf den fachlichen Sprachgebrauch zurückzugreifen, nach dem eine Garage mit einer Nutzfläche bis zu 100 m2 als "Kleingarage" anzusehen ist.