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Strafrecht

OGH: Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen iSd § 218 StGB

Das Gesäß ist eine der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle

13. 05. 2019
Gesetze:   § 218 StGB
Schlagworte: Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen, Gesäß

 
GZ 15 Os 161/18t, 27.02.2019
 
OGH: Das die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 218 Abs 1a StGB in Abrede stellende Vorbringen orientiert sich nicht an den Feststellungen, wonach der Angeklagte mit seinen Händen und seinem Gesäß das Gesäß des Opfers in intensiver Weise berührte.
 
 

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