Das Gesäß ist eine der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle
GZ 15 Os 161/18t, 27.02.2019
OGH: Das die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 218 Abs 1a StGB in Abrede stellende Vorbringen orientiert sich nicht an den Feststellungen, wonach der Angeklagte mit seinen Händen und seinem Gesäß das Gesäß des Opfers in intensiver Weise berührte.