Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Anspruch nach § 26 Abs 8 AZG auf kostenfreie Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen

§ 26 Abs 8 AZG idF ASRÄG 2014 findet auch auf den bereits vor Inkrafttreten des ASRÄG 2014 am (hier am 1. 1. 2015) abgeschlossenen Arbeitsvertrag des Klägers Anwendung, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten; die Bestimmung gibt dem Arbeitnehmer einen durchsetzbaren privatrechtlichen, nämlich arbeitsvertraglichen Anspruch, wobei dieser Anspruch erfüllt ist, wenn der Arbeitgeber eine formell vollständige Arbeitsaufzeichnung übermittelt, sodass eine inhaltliche Unrichtigkeit im Verfahren auf bloße Übermittlung der Aufzeichnungen nicht schadet

15. 04. 2019
Gesetze:   § 26 AZG
Schlagworte: Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht, kostenfreie Übermittlung der Arbeitsaufzeichnungen

 
GZ 9 ObA 103/18i, 28.11.2018
 
OGH: § 26 Abs 8 AZG idF ASRÄG 2014 findet auch auf den bereits vor Inkrafttreten des ASRÄG 2014 (hier am 1.1. 2015) abgeschlossenen Arbeitsvertrag Anwendung, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten. Die Bestimmung gibt dem Arbeitnehmer einen durchsetzbaren privatrechtlichen, nämlich arbeitsvertraglichen Anspruch, wobei dieser Anspruch erfüllt ist, wenn der Arbeitgeber eine formell vollständige Arbeitsaufzeichnung übermittelt, sodass eine inhaltliche Unrichtigkeit im Verfahren auf bloße Übermittlung der Aufzeichnungen nicht schadet.
 
Im (allenfalls weiteren) Verfahren auf Geldleistung bleibt es dem Kläger natürlich unbenommen, darzutun, dass er über die Aufzeichnungen der Arbeitgeberin hinaus Arbeit erbracht hat, die bisher von der Arbeitgeberin nicht entgolten wurde.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at