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Wirtschaftsrecht

OGH: Die Top Level Domain hat bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit oder -identität regelmäßig außer Betracht zu bleiben

20. 05. 2011
Gesetze: § 9 UWG
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens, Top Level Domain

In seinem Beschluss vom 20.03.2007 zur GZ 17 Ob 3/07a hat sich der OGH mit dem Missbrauch von Unternehmenskennzeichen und der Top Level Domain befasst:
Im vorliegenden Fall wurde das Firmenschlagwort der Klägerin zur Gänze ohne jede Abwandlung in die Domain der Zweitbeklagten übernommen.
Dazu der OGH: Die beiden Zeichen sind identisch, auch wenn die Domain der Beklagten neben "immoeast" auch die Top Level Domain ".com" enthält; die Top Level Domain hat bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit oder -identität regelmäßig außer Betracht zu bleiben.

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