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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob § 8a Satz 3 BEinstG auch in Fällen anwendbar ist, in denen drei Monate vor der ex-lege-Beendigung eines Dienstverhältnisses noch keine Verständigungspflicht bestand

Die Begünstigung nach dem BEinstG kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam werden; liegt dieser Zeitpunkt nach dem, zu dem der Arbeitgeber nach § 8a BEinstG hätte tätig werden müssen, kann der Umstand, dass der Arbeitgeber den Behindertenausschuss nicht verständigt hat, nicht zu einem Hinausschieben des Beendigungstermins führen

19. 03. 2019
Gesetze:   § 8a BEinstG
Schlagworte: Bedienstete einer Gebietskörperschaft, Beendigung des Dienstverhältnisses wegen langer Dienstverhinderung infolge Krankheit, begünstigter Behinderter, drei Monate vor ex-lege-Beendigung, Antragstellung

 
GZ 9 ObA 86/18i, 17.12.2018
 
OGH: Die Begünstigung nach dem BEinstG kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam werden. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem, zu dem der Arbeitgeber nach § 8a BEinstG hätte tätig werden müssen, kann der Umstand, dass der Arbeitgeber den Behindertenausschuss nicht verständigt hat, nicht zu einem Hinausschieben des Beendigungstermins führen.
 
 

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