Der Schutzbereich der europarechtlichen Grundfreiheiten ist nur bei Auslandsbezug des Sachverhaltes eröffnet
GZ Ra 2018/06/0260, 30.01.2019
VwGH: Der Schutzbereich der europarechtlichen Grundfreiheiten ist nur bei Auslandsbezug des Sachverhaltes eröffnet.