Home

Strafrecht

OGH: Der (einschränkende) Verweis des § 82 Abs 2 StPO erfasst nicht die in § 9 Abs 3 zweiter Satz ZustG vorgesehene Heilungsmöglichkeit

Der im Wesentlichen aus § 80 Abs 2 StPO idF vor BGBl I 2004/19 übernommene Wortlaut erweist sich - zufolge zwischenzeitiger (mehrfacher) Änderung und systematischer Umstellung des § 9 ZustG - als nachträglich planwidrig zu weit und ist daher in diesem Sinn teleologisch zu reduzieren

11. 03. 2019
Gesetze:   § 82 StPO, § 9 ZustG
Schlagworte: Zustellung, Heilungsmöglichkeit

 
GZ 13 Os 152/18d, 16.01.2019
 
OGH: Der (einschränkende) Verweis des § 82 Abs 2 StPO erfasst nicht die in § 9 Abs 3 zweiter Satz ZustG vorgesehene Heilungsmöglichkeit. Der im Wesentlichen aus § 80 Abs 2 StPO idF vor BGBl I 2004/19 übernommene Wortlaut erweist sich - zufolge zwischenzeitiger (mehrfacher) Änderung und systematischer Umstellung des § 9 ZustG - als nachträglich planwidrig zu weit und ist daher in diesem Sinn teleologisch zu reduzieren.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at