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Verfahrensrecht

VwGH: Verfahrensrechtliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG

Eine verfahrensrechtliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt nur bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze vor

24. 02. 2019
Gesetze:   Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, verfahrensrechtliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, Neuerungsverbot

 
GZ Ro 2018/16/0028, 22.10.2018
 
VwGH: Nach der Rsp des VwGH liegt eine verfahrensrechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG in einem schwerwiegenden Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze vor.
 
Das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage kann nicht auf Vorbringen gestützt werden, das unter das Neuerungsverbot fällt.
 
 

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