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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob und inwieweit sich die Abschaffung des Pflegeregresses nach § 330a iVm § 707a ASVG nicht nur auf direkte – etwa auch auf § 49 Abs 3 und 4 K-KJHG gestützte – Regressprozesse des (vorläufigen) Kostenträgers, sondern indirekt auch auf die Beurteilung von Unterhaltsansprüchen nach § 231 ABGB auswirkt

Vom Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG ist nicht die Verpflichtung der Eltern eines nach dem K-KJHG im Rahmen der vollen Erziehung untergebrachten Kindes umfasst, dem Land die Kosten der vollen Erziehung, soweit durch diese Leistungen der Unterhalt tatsächlich gewährt wurde, zu ersetzenden

19. 02. 2019
Gesetze:   § 231 ABGB, § 330a ASVG, § 707a ASVG, § 49 K-KJHG
Schlagworte: Familienrecht, Kindesunterhalt, sozialpädagogische Wohngemeinschaft, Pflegeregress, Kostenträger

 
GZ 9 Ob 68/18t, 28.11.2018
 
OGH: Vom Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG ist nicht die Verpflichtung der Eltern eines nach dem K-KJHG im Rahmen der vollen Erziehung untergebrachten Kindes umfasst, dem Land die Kosten der vollen Erziehung, soweit durch diese Leistungen der Unterhalt tatsächlich gewährt wurde, zu ersetzenden.
 
 

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