Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 175 ASVG – zur Frage, inwieweit iSe haftungsausfüllenden Kausalität Gesundheitsschäden, die durch einen nicht unter Unfallversicherungsschutz stehenden späteren Unfall als Folge eines Arbeitsunfalls entstanden sind, unmittelbar einem anerkannten Arbeitsunfall zurechenbar sind

Vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Verletzung als sog kausaler Nachschaden erfasst, wenn sie Folge eines Sturzes ist, der sich aufgrund einer arbeitsunfallbedingten Gangunsicherheit ereignete

12. 02. 2019
Gesetze:   § 175 ASVG
Schlagworte: Unfallversicherung, Arbeitsunfall, kausaler Nachschaden

 
GZ 10 ObS 53/18v, 13.09.2018
 
OGH: Vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Verletzung als sog kausaler Nachschaden erfasst, wenn sie Folge eines Sturzes ist, der sich aufgrund einer arbeitsunfallbedingten Gangunsicherheit ereignete.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at