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Strafrecht

OGH: Widerstand gegen die Staatsgewalt iSd § 269 StGB

Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht

04. 02. 2019
Gesetze:   § 269 StGB
Schlagworte: Widerstand gegen die Staatsgewalt, Amtshandlung

 
GZ 14 Os 124/18v, 11.12.2018
 
OGH: Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel (hier die Amtshandlung der Festnahme und Fixierung des Angeklagten am Boden) verfolgen, nur ein mal verwirklicht.
 
 

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