Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht
GZ 14 Os 124/18v, 11.12.2018
OGH: Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel (hier die Amtshandlung der Festnahme und Fixierung des Angeklagten am Boden) verfolgen, nur ein mal verwirklicht.