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Zivilrecht

OGH: Amtswegige Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG

Ist der Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG erfüllt, so gilt das auch für die Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag

04. 02. 2019
Gesetze:   § 9 AHG, §§ 63 ff ZPO
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, amtswegige Delegierung, Verfahrenshilfeantrag

 
GZ 1 Nc 46/18g, 21.12.2018
 
OGH: Da der Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG, der auch ein der Klageführung vorangehendes Verfahrenshilfeverfahren erfasst, im vorliegenden Fall erfüllt ist, ist ein LG außerhalb des Sprengels des OLG Wien als zuständig zu bestimmen.
 
 

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