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Verkehrsrecht

VwGH: Absehen von mündlicher Verhandlung iZm Entziehung der Lenkberechtigung

Die Entziehung der Lenkberechtigung stellt eine Entscheidung über "civil rights" iSd Art 6 Abs 1 EMRK dar, sodass ein Absehen von der Verhandlung nur bei außergewöhnlichen Umständen (so bei ausschließlichen Rechtsfragen oder bei Fragen bloß technischer Natur) in Betracht käme

27. 01. 2019
Gesetze:   § 24 VwGVG, Art 6 EMRK, § 24 FSG
Schlagworte: Führerscheinrecht, Entziehung der Lenkberechtigung, Absehen von mündlicher Verhandlung

 
GZ Ra 2018/11/0199, 14.11.2018
 
VwGH: Die Entziehung der Lenkberechtigung stellt eine Entscheidung über "civil rights" iSd Art 6 Abs 1 EMRK dar, sodass ein Absehen von der Verhandlung nur bei außergewöhnlichen Umständen (so bei ausschließlichen Rechtsfragen oder bei Fragen bloß technischer Natur) in Betracht käme.
 
 

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