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Zivilrecht

OGH: Zu den Inhaltserfordernissen eines Notariatsakts nach § 68 Abs 1 lit e und f NO (iZm Schenkung ohne wirkliche Übergabe, sowie Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung)

Zum Inhalt des Geschäfts, der nach § 68 Abs 1 lit e NO in den Notariatsakt aufzunehmen und daher nach § 68 Abs 1 lit f NO auch zu verlesen ist, gehören bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe (§ 1 lit d NotAktsG) und bei der Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung (§ 39 PSG) auch die geschenkten bzw gewidmeten Sachen; die Notariatsaktform ist daher nicht erfüllt, wenn diese Sachen nur in einer Beilage zum Notariatsakt angeführt werden und im Notariatsakt selbst bloß darauf verwiesen wird

17. 12. 2018
Gesetze:   § 68 NO, § 1 NO, § 39 PSG
Schlagworte: Notariatsakt, Inhaltserfordernisse, Aufnahme, Verlesung, Schenkung ohne wirkliche Übergabe, Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung

 
GZ 2 Ob 13/18b, 30.10.2018
 
OGH: Zum Inhalt des Geschäfts, der nach § 68 Abs 1 lit e NO in den Notariatsakt aufzunehmen und daher nach § 68 Abs 1 lit f NO auch zu verlesen ist, gehören bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe (§ 1 lit d NotAktsG) und bei der Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung (§ 39 PSG) auch die geschenkten bzw gewidmeten Sachen. Die Notariatsaktform ist daher nicht erfüllt, wenn diese Sachen nur in einer Beilage zum Notariatsakt angeführt werden und im Notariatsakt selbst bloß darauf verwiesen wird.
 
 

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