Home

Verkehrsrecht

VwGH: Entziehung der Lenkberechtigung – zur Frage, ob bei ungenügender Entsprechung einer Anordnung gem § 24 Abs 4 FSG ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG zu erlassen ist

Im Entziehungsverfahren nach § 24 Abs 4 FSG ist nur mehr zu prüfen, ob der in Rechtskraft erwachsenen Anordnung Folge geleistet wurde; ist das nicht der Fall, so ist die Lenkberechtigung nach § 24 Abs 4 letzter Satz FSG "bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen"; diese materiellrechtliche Konsequenz lässt keinen Raum für Verbesserungsaufträge

15. 12. 2018
Gesetze:   § 24 FSG, § 13 AVG
Schlagworte: Führerscheinrecht, Entziehung der Lenkberechtigung, Entziehungsverfahren, Anordnung, amtsärztliches Gutachten, Verbesserungsauftrag

 
GZ Ra 2018/11/0165, 12.11.2018
 
VwGH: Im Entziehungsverfahren nach § 24 Abs 4 FSG ist nur mehr zu prüfen, ob der in Rechtskraft erwachsenen Anordnung Folge geleistet wurde. Ist das nicht der Fall, so ist die Lenkberechtigung nach § 24 Abs 4 letzter Satz FSG "bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen". Diese materiellrechtliche Konsequenz lässt keinen Raum für Verbesserungsaufträge.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at