Die Annahme des Vorliegens einer Aufenthaltsehe iSd § 30 Abs 1 NAG setzt nicht voraus, dass ein Strafverfahren nach § 117 FPG mit einer Verurteilung endete
GZ Ra 2018/22/0239, 19.10.2018
VwGH: Die Annahme des Vorliegens einer Aufenthaltsehe iSd § 30 Abs 1 NAG setzt nicht voraus, dass ein Strafverfahren nach § 117 FPG mit einer Verurteilung endete.