Die Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG zählt nicht zu den Ergebnissen des Beweisverfahrens, zu denen im Rahmen des Parteiengehörs zwingend eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen wäre
GZ Ra 2018/19/0390, 10.09.2018
VwGH: Nach der Rsp des VwGH zählt die Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG nicht zu den Ergebnissen des Beweisverfahrens, zu denen im Rahmen des Parteiengehörs zwingend eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen gewesen wäre.