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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Erforderlichkeit amtswegiger Erhebungen

Die Frage, ob amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt nach der Rsp des VwGH regelmäßig keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, weil es sich dabei um eine einzelfallbezogene Beurteilung handelt

02. 12. 2018
Gesetze:   § 37 AVG
Schlagworte: Amtwegige Erhebungen

 
GZ Ra 2018/19/0390, 10.09.2018
 
VwGH: Die Frage, ob amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt nach der Rsp des VwGH regelmäßig keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, weil es sich dabei um eine einzelfallbezogene Beurteilung handelt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre und zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Ergebnis geführt hätte.
 
 
 

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