Home

Zivilrecht

OGH: Ungerechtfertigte Haft iSd § 2 Abs 1 Z 2 StEG

Ein Anspruch nach § 2 Abs 1 Z 2 StEG wegen ungerechtfertigter Haft steht nur einer Person zu, die in Ansehung der – den Anlass zur Anhaltung oder Festnahme bietenden – einheitlichen Tat als historisches Geschehen („in Ansehung dieser Handlung“) überhaupt freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt wird; nicht aber dann, wenn sie zwar wegen derselben Tat, aber wegen einer anderen als in der Anklage angenommenen strafbaren Handlung verurteilt wird

26. 11. 2018
Gesetze:   § 2 StEG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Haftentschädigung, ungerechtfertigte Haft

 
GZ 1 Ob 113/18a, 26.09.2018
 
OGH: Ein Anspruch nach § 2 Abs 1 Z 2 StEG wegen ungerechtfertigter Haft steht nur einer Person zu, die in Ansehung der – den Anlass zur Anhaltung oder Festnahme bietenden – einheitlichen Tat als historisches Geschehen („in Ansehung dieser Handlung“) überhaupt freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt wird; nicht aber dann, wenn sie zwar wegen derselben Tat, aber wegen einer anderen als in der Anklage angenommenen strafbaren Handlung verurteilt wird.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at