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Fremdenrecht

VwGH: Überprüfung eines Schubhaftbescheides

In Bezug auf die Überprüfung eines Schubhaftbescheides ist das VwG auf eine reine Kontrolltätigkeit beschränkt, was bedeutet, dass neues Vorbringen in der Schubhaftbeschwerde - auch unter dem Aspekt Verhandlungspflicht - nur insoweit von Bedeutung sein kann, als es eine mögliche Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides aufzuzeigen vermag

25. 11. 2018
Gesetze:   § 76 FPG, § 66 AVG, § 17 VwGVG, § 27 VwGVG, § 21 BFA-VG
Schlagworte: Überprüfung eines Schubhaftbescheides, mündliche Verhandlung

 
GZ Ra 2018/21/0126, 25.09.2018
 
VwGH: In Bezug auf die Überprüfung eines Schubhaftbescheides ist das VwG auf eine reine Kontrolltätigkeit beschränkt, was bedeutet, dass neues Vorbringen in der Schubhaftbeschwerde - auch unter dem Aspekt Verhandlungspflicht - nur insoweit von Bedeutung sein kann, als es eine mögliche Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides aufzuzeigen vermag.
 
 

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