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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: EDV-Anwendungen für sich allein lassen nicht den Schluss zu, dass "höhere Dienste" iSd § 1 AngG ausgeübt werden

20. 05. 2011
Gesetze: § 1 AngG
Schlagworte: Angestelltenrecht, EDV-Anwendungen

In seinem Beschluss vom 25.06.2007 zur GZ 9 ObA 64/07p hat sich der OGH mit § 1 AngG befasst:
OGH: EDV-Anwendungen für sich allein lassen nicht den Schluss zu, dass "höhere Dienste" iSd § 1 AngG ausgeübt werden, zumal derartige Fähigkeiten heute bereits in vielen Handwerksberufen (man denke zB an Elektrotechniker oder Kfz-Mechaniker) Standard sind.

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