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Zivilrecht

OGH: Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 7b MedienG (Schutz der Unschuldsvermutung) auf Entscheidungen über Ansprüche nach § 1330 ABGB bzw § 78 UrhG?

Eine Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Verurteilung ausschließlich nach § 7b MedienG auf Entscheidungen über Ansprüche nach § 1330 ABGB kommt wegen der völlig unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmale nicht in Betracht; dies gilt auch für Ansprüche nach § 78 UrhG

13. 11. 2018
Gesetze:   § 1330 ABGB, § 78 UrhG, § 7b MedienG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Kreditschädigung, Bildnisschutz, Verletzung der Unschuldsvermutung

 
GZ 6 Ob 139/18m, 31.08.2018
 
OGH: Eine Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Verurteilung ausschließlich nach § 7b MedienG auf Entscheidungen über Ansprüche nach § 1330 ABGB kommt wegen der völlig unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmale nicht in Betracht. Dies gilt auch für Ansprüche nach § 78 UrhG.
 
 

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