Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist es Aufgabe des VwG zu überprüfen, ob sich die Ermessensübung iSd Gesetzes erwies, ohne dass das VwG befugt wäre, in eine eigene Ermessensentscheidung einzutreten
GZ Ra 2017/12/0118, 05.09.2018
VwGH: Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist es Aufgabe des VwG zu überprüfen, ob sich die Ermessensübung iSd Gesetzes erwies, ohne dass das VwG befugt wäre, in eine eigene Ermessensentscheidung einzutreten.