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Verfahrensrecht

VwGH: Ermessensentscheidung einer Behörde

Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist es Aufgabe des VwG zu überprüfen, ob sich die Ermessensübung iSd Gesetzes erwies, ohne dass das VwG befugt wäre, in eine eigene Ermessensentscheidung einzutreten

10. 11. 2018
Gesetze:   § 27 VwGVG, § 28 VwGVG
Schlagworte: Ermessensentscheidung einer Behörde, Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichts

 
GZ Ra 2017/12/0118, 05.09.2018
 
VwGH: Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist es Aufgabe des VwG zu überprüfen, ob sich die Ermessensübung iSd Gesetzes erwies, ohne dass das VwG befugt wäre, in eine eigene Ermessensentscheidung einzutreten.
 
 

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