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Zivilrecht

OGH: Bereitstellung zum kostenpflichtigen Download – Verbreitung iSd § 1330 Abs 2 ABGB?

Nach stRsp ist der Tatbestand des „Verbreitens“ einer Äußerung erfüllt, wenn diese von einer Website abrufbar ist, und zwar auch dann, wenn sie aus der jeweils aktualisierten Seite der Website in deren Archiv verschoben wurde; die Rechtsansicht, dass dies auch für die hier vorliegende Bereitstellung zum kostenpflichtigen Download gilt, ist nicht zu beanstanden

05. 11. 2018
Gesetze:   § 1330 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Kreditschädigung, Verbreitung von Tatsachen, Bereitstellung um kostenpflichtigen Download

 
GZ 3 Ob 132/18k, 21.09.2018
 
OGH: Nach stRsp ist der Tatbestand des „Verbreitens“ einer Äußerung erfüllt, wenn diese von einer Website abrufbar ist, und zwar auch dann, wenn sie aus der jeweils aktualisierten Seite der Website in deren Archiv verschoben wurde. Die Rechtsansicht des Erstgerichts, dass dies auch für die hier vorliegende Bereitstellung zum kostenpflichtigen Download gilt, ist nicht zu beanstanden.
 
 

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