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Zivilrecht

OGH: Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG – zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die Frist des § 57 Abs 1 EheG bei einer inzidenten Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit eines ausländischen Scheidungsurteils zu laufen beginnt

Auch im Falle einer Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG beginnt die kurze Präklusivfrist mit Rechtskraft der ausländischen Eheauflösungsentscheidung zu laufen, falls ein Grund zur Verweigerung der Anerkennung nicht vorliegt

29. 10. 2018
Gesetze:   § 57 EheG, § 61 EheG, § 55 EheG
Schlagworte: Eherecht, ausländisches Scheidungsurteil, Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, Verschulden, Fristablauf

 
GZ 1 Ob 97/18y, 26.09.2018
 
OGH: Auch im Falle einer Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG beginnt die kurze Präklusivfrist mit Rechtskraft der ausländischen Eheauflösungsentscheidung zu laufen, falls ein Grund zur Verweigerung der Anerkennung nicht vorliegt.
 
 

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