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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Auferlegung der Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gem § 52 Abs 8 VwGVG, wenn das VwG der Beschwerde teilweise Folge gibt?

Nach stRsp des VwGH führt der Erfolg eines Rechtsmittels hinsichtlich einer von mehreren in einem Straferkenntnis geahndeten Übertretungen nicht zur Anwendung des § 65 VStG auch hinsichtlich der übrigen Übertretungen; diese Rsp zu § 65 VStG ist in Bezug auf die Vorschreibung des Kostenbeitrags für das Beschwerdeverfahren nach § 52 Abs 8 VwGVG auf die neue Rechtslage zu übertragen

28. 10. 2018
Gesetze:   § 65 VStG aF, § 52 VwGVG
Schlagworte: Kostenbeitrag für das Beschwerdeverfahren, mehrere Übertretungen

 
GZ Ra 2018/09/0072, 20.09.2018
 
VwGH: Nach stRsp des VwGH führt der Erfolg eines Rechtsmittels hinsichtlich einer von mehreren in einem Straferkenntnis geahndeten Übertretungen nicht zur Anwendung des § 65 VStG auch hinsichtlich der übrigen Übertretungen. Diese Rsp zu § 65 VStG ist in Bezug auf die Vorschreibung des Kostenbeitrags für das Beschwerdeverfahren nach § 52 Abs 8 VwGVG auf die neue Rechtslage zu übertragen.
 
 

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