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Verfahrensrecht

VwGH: Rechtskraft von Erkenntnissen der VwG

Erkenntnisse der VwG werde mit ihrer Erlassung (formell und materiell) rechtskräftig; damit ist das ihnen jeweils zugrundeliegende Beschwerdeverfahren beendet; dass noch die Frist zur Erhebung einer Revision an den VwGH offen ist, ändert daran nichts

21. 10. 2018
Gesetze:   § 68 AVG, § 17 VwGVG
Schlagworte: Verwaltungsgericht, Erkenntnis, Rechtskraft, Revision, Frist

 
GZ Ra 2018/21/0111, 30.08.2018
 
VwGH: Erkenntnisse der VwG werde mit ihrer Erlassung (formell und materiell) rechtskräftig. Damit ist das ihnen jeweils zugrundeliegende Beschwerdeverfahren beendet. Dass noch die Frist zur Erhebung einer Revision an den VwGH offen ist, ändert daran nichts.
 
 

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