Auch bei bedingter Nachsicht nur eines Teil der Strafe beginnt die Probezeit mit Rechtskraft der Entscheidung zu laufen, mit der die bedingte Nachsicht ausgesprochen worden ist
GZ 15 Os 59/18t, 27.06.2018
OGH: Auch bei bedingter Nachsicht nur eines Teil der Strafe beginnt die Probezeit mit Rechtskraft der Entscheidung zu laufen, mit der die bedingte Nachsicht ausgesprochen worden ist.