Home

Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Einstellung des Strafverfahrens nach § 45 Abs 1 Z 4 VStG

Ist die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht gering, fehlt es an einer in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Voraussetzung für die Einstellung des Strafverfahrens

30. 09. 2018
Gesetze:   § 45 VStG
Schlagworte: Einstellung des Strafverfahrens

 
GZ Ra 2017/02/0102, 19.06.2018
 
VwGH: Die Einstellung eines Strafverfahrens setzt voraus, dass die in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Umstände kumulativ vorliegen. Ist die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht gering, fehlt es an einer in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Voraussetzung für die Einstellung des Strafverfahrens.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at