Auf Grund der eindeutigen Rechtslage ist es nach § 35 NÖ BauO 2014 nicht erforderlich, einen Alternativauftrag zur Einholung einer nachträglichen Baubewilligung zu erteilen
GZ Ra 2018/05/0206, 03.08.2018
VwGH: Auf Grund der eindeutigen Rechtslage ist es nach § 35 NÖ BauO 2014 nicht erforderlich, einen Alternativauftrag zur Einholung einer nachträglichen Baubewilligung zu erteilen.